Häufige Fragen | Lagerkumpel
FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

Hier finden Sie die wichtigsten Antworten zu Start, Ablauf, Lagerung, Versand und Kosten bei Lagerkumpel.

Start & Vertrag
Kann ich auch als Privatperson Kunde werden?
Nein. Lagerkumpel arbeitet ausschließlich mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Ab wie vielen Sendungen kann ich starten?
Ein Start ist grundsätzlich auch mit kleineren Mengen möglich. Entscheidend ist nicht eine starre Sendungszahl, sondern ob der Ablauf sinnvoll zu Ihrem Shop passt.
Wie lange läuft der Vertrag?
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende.
Gibt es aktuell eine Einrichtungsgebühr?
Aktuell nicht. Der Einstieg ist derzeit ohne Einrichtungsgebühr möglich. Sollte sich das einmal ändern, wird das vorher natürlich offen kommuniziert.
Preise & Zahlung
Was kostet mich das genau?
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer. Maßgeblich ist die jeweils gültige Preisliste oder das individuelle Angebot.
Wie funktioniert die 100-€-Regelung genau?
Es gilt ein monatlicher Mindestumsatz von 100,00 € netto. Dieser wird aber nicht sofort berechnet.

Der Mindestumsatz greift nur dann, wenn Ihr tatsächlicher Umsatz aus Lagergeld, Pick-Leistungen und Zusatzservices in drei aufeinanderfolgenden Monaten jeweils unter 100,00 € netto liegt.

Wichtig: In den ersten 3 Monaten nach Vertragsbeginn wird kein Mindestumsatz erhoben.

Sobald der Mindestumsatz in einem Monat wieder erreicht oder überschritten wird, beginnt diese Dreimonatsfrist erneut.
Muss ich per Rechnung zahlen?
Nein, nicht zwingend. Es besteht kein Anspruch auf offene Rechnung. Lagerkumpel kann Leistungen auch ausschließlich gegen Vorkasse oder über ein Guthabenkonto erbringen – besonders bei Neukunden oder wenn Bonitätsrisiken bestehen.
Was ist das Guthabenkonto?
Sie können ein Guthabenkonto führen und vorab Geld einzahlen. Dieses Guthaben wird dann automatisch mit künftigen Leistungen verrechnet. Restguthaben werden bei Vertragsende ausgezahlt.
Wie werden Rechnungen verschickt?
Rechnungen werden elektronisch per E-Mail als PDF übermittelt.
Lager & Warenannahme
Lagern Sie auch Paletten?
Ja. Zum Leistungsumfang gehören unter anderem Palettenstellplätze und Regalfächer. Welche Lagerform sinnvoll ist, hängt von Ihrer Ware und Ihrem Bedarf ab.
Was prüfen Sie bei der Warenannahme?
Standardmäßig wird nur geprüft, ob die Verpackung äußerlich beschädigt ist und ob die Anzahl der Packstücke zu den Lieferpapieren passt.

Eine weitergehende Prüfung des Inhalts – also zum Beispiel Zählung einzelner Artikel, Farbkontrolle, Funktionsprüfung oder Qualitätskontrolle – erfolgt nur, wenn das ausdrücklich beauftragt wurde.
Was passiert ohne extra Qualitätskontrolle?
Wenn keine erweiterte Prüfung vereinbart wurde, übernimmt Lagerkumpel keine Haftung für verdeckte Mängel, Fehlmengen innerhalb verschlossener Verpackungen oder Abweichungen der Produktbeschaffenheit – außer natürlich bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
Was lagern Sie nicht?
Ausgeschlossen sind unter anderem Gefahrgut, explosive oder radioaktive Stoffe, Waffen, Munition, Betäubungsmittel, verderbliche Waren mit Risiko für Verderb oder Schädlingsbefall sowie lebende Tiere oder Pflanzen.
Ist meine Ware über Lagerkumpel versichert?
Nein. Lagerkumpel unterhält keine Sachversicherung für die eingelagerten Waren des Kunden.

Das bedeutet: Für einen passenden Versicherungsschutz Ihrer Ware müssen Sie selbst sorgen.
Kann ich Ware persönlich vorbeibringen?
Ja, das ist nach Absprache möglich. Gerade für regionale Kunden aus dem Emsland ist das oft ein praktischer Weg.
Versand & Fulfillment
Wer haftet bei falschen Adressdaten?
Für Mehrkosten oder Nachteile durch fehlerhafte, unvollständige oder veraltete Adressdaten ist der Kunde verantwortlich. Dazu gehören zum Beispiel Rücksendekosten oder ein erneuter Versand.
Haftet Lagerkumpel für Verzögerungen beim Versanddienstleister?
Nein, nicht pauschal. Für Lieferverzögerungen oder Leistungsstörungen des Versanddienstleisters haftet Lagerkumpel nur dann, wenn ein Auswahl- oder Organisationsverschulden vorliegt.
Können Sie Flyer, Sticker oder Goodies beilegen?
Ja, sehr gerne. Solche Zusatzleistungen sind möglich, wenn sie vorher abgesprochen wurden.
Wie läuft die Anbindung an meinen Shop?
Lagerkumpel arbeitet mit JTL-Wawi. Je nach Setup können gängige Shopsysteme und Marktplätze angebunden werden, damit Bestellungen sauber reinkommen und Versanddaten zurückgespielt werden.
Mitwirkung & Einfuhr
Muss ich beim Verpackungsgesetz selbst etwas beachten?
Ja. Sie sind selbst dafür verantwortlich, Ihren Pflichten nach dem Verpackungsgesetz nachzukommen – insbesondere bei LUCID-Registrierung und ordnungsgemäßer Lizenzierung.
Was gilt bei Lieferungen aus Nicht-EU-Staaten?
Anlieferungen aus Drittstaaten müssen zwingend unter DDP (Delivered Duty Paid) erfolgen.

Lagerkumpel verauslagt keine Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder Abfertigungsgebühren. Sendungen mit Zahlungsforderungen bei Anlieferung werden nicht angenommen.
Müssen Anlieferungen gekennzeichnet sein?
Ja. Anlieferungen müssen eindeutig dem jeweiligen Kunden zuordenbar sein. Nicht zuordenbare Sendungen können abgelehnt oder kostenpflichtig eingelagert werden.