§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Lagerkumpel.de, Inhaber Pascal Jan Bakker, Am See 72, 49770 Herzlake (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden über Lagerung, Fulfillment, Versandabwicklung, Retourenbearbeitung sowie sonstige logistische Dienstleistungen.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(4) Individuelle Vereinbarungen, Angebote oder Auftragsbestätigungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.
§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
(1) Angebote des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Auftragsbestätigung, schriftliche Vereinbarung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(2) Der Auftragnehmer erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Warenlagerung, zum Beispiel Palettenstellplätze, Regalfächer oder sonstige vereinbarte Lagerformen,
- Warenannahme und Einlagerung,
- Fulfillment, insbesondere Kommissionierung, Verpackung und Versandvorbereitung,
- Versandabwicklung und Sendungsübergabe an Versanddienstleister,
- Retourenbearbeitung nach vereinbartem Ablauf,
- optionale Zusatzleistungen nach gesonderter Vereinbarung.
(3) Warenannahme und Prüfungspflichten
- Standard-Prüfung: Der Auftragnehmer prüft eingehende Sendungen ausschließlich auf äußerlich erkennbare Transportschäden der Verpackung sowie auf die Übereinstimmung der Packstückanzahl mit den Lieferpapieren. Erkennbare Schäden werden dokumentiert.
- Erweiterte Prüfung: Eine weitergehende Prüfung des Inhalts, zum Beispiel Zählung einzelner Artikel, Qualitäts-, Farb-, Chargen-, Funktions- oder Vollständigkeitsprüfung, erfolgt nur bei ausdrücklicher Beauftragung durch den Kunden und gegen gesonderte Vergütung.
- Keine erweiterte Prüfung ohne Auftrag: Sofern keine erweiterte Prüfung vereinbart wurde, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für verdeckte Mängel, Fehlmengen innerhalb verschlossener Verpackungseinheiten oder Abweichungen der Produktbeschaffenheit. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmers.
(4) Fulfillment und Versand
Die Versandabwicklung erfolgt auf Grundlage der vom Kunden übermittelten oder über angebundene Systeme bereitgestellten Daten. Für Lieferzeiten, Verzögerungen oder Leistungsstörungen der Versanddienstleister übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern ihn hierbei kein Auswahl- oder Organisationsverschulden trifft.
(5) Adressdaten
Für Mehrkosten oder Nachteile, die aus fehlerhaften, unvollständigen oder nicht aktuellen Adressdaten entstehen, zum Beispiel Rücksendekosten, Adressklärungen oder erneuter Versand, trägt der Kunde die Verantwortung.
§ 3 Ausschluss bestimmter Lagergüter
(1) Von der Lagerung und dem Versand ausgeschlossen sind insbesondere:
- leicht entzündliche, explosive, radioaktive oder sonstige gefährliche Stoffe,
- Gefahrgut, soweit nicht vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart und praktisch umsetzbar,
- Waffen, Munition und Sprengstoffe,
- Betäubungsmittel, Drogen und illegale Substanzen,
- verderbliche Waren, soweit diese Verderb, Gerüche, Schimmel oder Schädlingsbefall verursachen können,
- lebende Tiere oder Pflanzen,
- Waren, deren Lagerung, Besitz, Einfuhr, Verkauf oder Versand gesetzlich verboten ist,
- Waren mit besonderen Temperatur-, Sicherheits- oder behördlichen Anforderungen, sofern diese nicht ausdrücklich vereinbart wurden.
(2) Der Kunde haftet für sämtliche Schäden, Kosten und Folgeschäden, die durch unzulässige, falsch deklarierte oder nicht angekündigte Lagergüter entstehen.
(3) Bei Gefahr im Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, entsprechende Waren auf Kosten des Kunden zu separieren, zu entfernen, unschädlich zu machen, zurückzusenden oder, soweit erforderlich und rechtlich zulässig, zu vernichten.
§ 4 Preise, Mindestabrechnung, Start-Aktion und Zahlungsbedingungen
(1) Preise und Preisbestandteile
Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Maßgeblich sind das individuelle Angebot, die Auftragsbestätigung oder die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Preisliste des Auftragnehmers.
Fulfillment-Leistungen können insbesondere aus Pick und Pack, Lagerung, Wareneingang, Retourenbearbeitung, Label-/Systemgebühren, Verpackungsmaterial, Zusatzleistungen und Fremdkosten bestehen.
(2) Versandkosten und Fremdkosten
Versandentgelte, Porto, Carrier-Zuschläge, Sperrgut-, Insel-, Maut-, Energie-, Peak- oder sonstige Zuschläge von Versanddienstleistern sind nicht im Pick-und-Pack-Preis enthalten und werden separat berechnet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(3) Mindestabrechnung und Start-Aktion
Der Auftragnehmer kann für bestimmte Leistungen, Tarife oder Kundenkonstellationen eine monatliche Mindestabrechnung, Grundpauschale oder Mindestmenge vorsehen. Diese ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung oder der gültigen Preisliste.
Der Verzicht betrifft ausschließlich die dort bezeichnete Mindestabrechnung und nicht Lagerkosten, Versandkosten, Retouren, Verpackungsmaterial, Zusatzleistungen, Fremdkosten oder sonstige abrechenbare Leistungen.
Aktionsangebote gelten nur für den im Angebot genannten Zeitraum, Kundenkreis und Leistungsumfang. Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Verlängerung, Wiederholung oder Kombination mit anderen Rabatten, Aktionen oder Sonderkonditionen.
Nach Ablauf, Beendigung oder Änderung einer Aktion können für neue Angebote, Vertragsänderungen, neue Leistungsbereiche oder Folgevereinbarungen wieder die regulären Konditionen einschließlich einer Mindestabrechnung gelten. Für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gelten die jeweils vereinbarten Konditionen, bis sie wirksam geändert oder beendet werden.
(4) Guthabenkonto und Vorkasse
- Der Kunde kann ein Guthabenkonto führen. Einzahlungen gelten als Vorauszahlungen auf künftige Leistungen.
- Forderungen des Auftragnehmers können automatisch mit dem vorhandenen Guthaben verrechnet werden.
- Das Guthaben wird nicht verzinst. Restguthaben werden bei Vertragsende nach Abzug offener Forderungen ausgezahlt.
- Der Auftragnehmer kann Leistungen nach eigenem Ermessen gegen offene Rechnung, Vorkasse oder über ein Guthabenkonto erbringen. Ein Anspruch des Kunden auf offene Rechnung besteht nicht.
- Bei Vorkasse oder Guthabenkonto werden Leistungen nur erbracht, soweit ein ausreichendes Guthaben besteht oder die vereinbarte Vorauszahlung eingegangen ist.
(5) Fälligkeit und Zahlungsverzug
- Sofern Zahlung auf Rechnung gewährt wird, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
- Der Kunde stimmt der Rechnungsübermittlung auf elektronischem Weg, insbesondere per E-Mail als PDF, zu.
- Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen, Leistungen zurückzuhalten, Sendungen zu stoppen und Waren bis zur vollständigen Zahlung zurückzubehalten.
- Weitergehende Rechte des Auftragnehmers bleiben unberührt.
§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde versichert, rechtmäßiger Eigentümer oder Verfügungsberechtigter der eingelagerten Waren zu sein.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen vollständig, korrekt und rechtzeitig bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere Produktdaten, Artikelnummern, Maße, Gewichte, Lagerhinweise, Versandregeln, Retourenregeln, Adressdaten und besondere Produktanforderungen.
(3) Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, dass seine Produkte, Verpackungen, Etiketten, Begleitdokumente, Verkaufsabläufe und Importvorgänge den jeweils geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
(4) Verpackungsgesetz
Der Kunde versichert, dass er seinen gesetzlichen Verpflichtungen nach dem Verpackungsgesetz nachkommt, insbesondere Registrierung im Verpackungsregister LUCID, ordnungsgemäße Systembeteiligung, Datenmeldung und Lizenzierung. Der Auftragnehmer ist nicht zur Prüfung dieser Verpflichtungen verpflichtet und übernimmt keine Haftung für Verstöße des Kunden gegen das Verpackungsgesetz.
(5) Zoll und Einfuhr aus Drittstaaten
Anlieferungen aus Nicht-EU-Staaten müssen, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, unter der Frankatur DDP (Delivered Duty Paid) erfolgen.
Der Auftragnehmer verauslagt keine Zölle, Einfuhrumsatzsteuern, Abfertigungsgebühren oder vergleichbare Kosten. Sendungen mit Zahlungsforderungen bei Anlieferung können abgelehnt werden.
Sollte der Auftragnehmer ausnahmsweise dennoch Kosten verauslagt haben oder als Importeur, Zollschuldner oder sonstiger Beteiligter in Anspruch genommen werden, hat der Kunde diese Kosten zuzüglich angemessener Bearbeitungskosten unverzüglich zu erstatten und den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen freizustellen.
(6) Anlieferungsvorgaben
Anlieferungen müssen eindeutig dem Kunden zuordenbar sein. Nicht zuordenbare Sendungen können abgelehnt oder kostenpflichtig eingelagert werden. Der Kunde hat Anlieferungen nach den vereinbarten Vorgaben anzukündigen und zu kennzeichnen.
§ 6 Haftung und Versicherung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Soweit die Haftung nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht, ist sie auf den bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Als Orientierung gilt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, maximal der Netto-Auftragswert der letzten drei Monate vor Schadenseintritt.
(4) Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen oder Reputationsschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
(5) Der Auftragnehmer unterhält keine Sachversicherung für die eingelagerten Waren des Kunden. Die Einlagerung erfolgt insoweit auf Risiko des Kunden, als kein Versicherungsschutz durch den Auftragnehmer besteht. Der Kunde ist verpflichtet, eigenständig für ausreichenden Versicherungsschutz seiner Waren zu sorgen.
§ 7 Pfandrecht und Zurückbehaltungsrechte
(1) Dem Auftragnehmer steht für Forderungen aus dem Lagervertrag ein Pfandrecht an den eingelagerten Waren nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches zu.
(2) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen berechtigt, die Ware zu verwerten. Ein erzielter Erlös wird mit offenen Forderungen verrechnet.
(3) Unabhängig davon ist der Auftragnehmer berechtigt, Leistungen zurückzuhalten, solange fällige Forderungen nicht ausgeglichen sind oder kein ausreichendes Guthaben vorhanden ist.
§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Kündigungsfrist 1 Monat zum Monatsende.
(3) Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit fälligen Forderungen in erheblicher Höhe in Verzug ist, unzulässige Lagergüter einlagert, wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt oder die weitere Zusammenarbeit für den Auftragnehmer unzumutbar macht.
(4) Nach Vertragsende hat der Kunde seine Waren innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen oder eine Rücksendung zu beauftragen. Offene Forderungen, Lagerkosten und Abwicklungskosten bleiben bis zur vollständigen Räumung beziehungsweise Herausgabe abrechenbar.
§ 9 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt, zum Beispiel Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Pandemien, Energieausfälle, IT-Ausfälle außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers oder vergleichbare Ereignisse, die die Leistungserbringung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, entbinden den Auftragnehmer für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von seinen Leistungspflichten.
§ 10 Datenschutz
Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich im Rahmen der geltenden Datenschutzgesetze, insbesondere der DSGVO. Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung auf der Website des Auftragnehmers.
§ 11 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dessen Anwendung ausgeschlossen werden kann.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt, soweit dies rechtlich zulässig ist.